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8630 Rüti, 17. April 2020

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

Sie haben gestern eine schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Ich bin nicht glücklich, so wie tausende Detaillisten (zweitgrösste Branche der Schweiz) und viele andere betroffene Unternehmen auch. Die Wirtschaft ist sehr unzufrieden, weil noch nicht alle Läden öffnen dürfen. Es stört mich und andere Unternehmer extrem, dass Sie die Sportbetriebe an der Medienkonferenz mit keinem Wort erwähnt haben.

Ich schreibe Ihnen als KMU-Unternehmer in den Sportbranchen Golf und Tennis, und beziehe mich dabei auf die DRAFT für eine Transition-Strategie vom 17. April 2020 des Schweizerischen Golfverbands ‘Swiss Golf’.

Das Golfspiel ist eine der wenigen Sportarten, welche den Spielern sehr grosse Flächen anbietet. Auf einer 18-Loch Golf Anlage mit 50 Hektaren Land können ca. 200 Spielerinnen und Spieler an einem Tag ihren Sport ausüben. Bei Vollauslastung geht alle zwölf Minuten eine Gruppe von 4 Spielern auf den Platz. Diese Gruppen sind durch den Spielfluss mindestens 200 Meter voneinander entfernt. In der Regel ist eine Spielgruppe (Flight) vier Stunden auf dem Platz unterwegs. Der Abstand von zwei Metern innerhalb eines Flights kann immer problemlos eingehalten werden.

Etwas weniger Platz steht den Tennisspielern zur Verfügung. Ein Tennisplatz hat mit Auslauf eine Fläche von 500 m2. Bei einem Doppel stehen also jedem Tennisspieler immerhin noch 125 m2 zur Verfügung.

Ihre frühere Aussage, dass Sportvereine nicht im ersten Schritt zum Normalbetrieb zurückkehren können kann ich gut verstehen. Aber Sportarten, wo es nie zu Körperkontakt kommt, und der Pflicht-Abstand immer problemlos eingehalten werden kann, sollte man mit Augenmass betrachten. Ihre gestern bekanntgegebene erste Lockerungsstufe wird mit Sicherheit einen Ansturm auf die Gartencenter und Baumärkte verursachen. Tausende wollen endlich Blumen pflanzen oder ihre Hausreparaturen nachholen. Sie sagen, dass sich pro 20 m2 eine Person aufhalten darf. Vermutlich wird dies den Märkten sehr grosse Schwierigkeiten bereiten.

Im Gegensatz dazu stehen auf einem Golfplatz für jeden Spieler 2’500 m2 zur Verfügung. Zudem hat der Schweizerische Golfverband mit seiner DRAFT Transition-Strategie strenge Auflagen für den Spielbetrieb erarbeitet. Zum Beispiel dürfen die Spieler erst fünfzehn Minuten vor der Abschlagzeit auf die Anlage kommen und müssen nach der Runde die Anlage innerhalb von fünfzehn Minuten wieder verlassen. Die Mitglieder der Golf und Tennis Clubs würden diese Regelung auf jeden Fall respektieren. Sie wären einfach nur glücklich, wenn sie sich bewegen könnten.

In der Schweiz haben wir 98 Golfanlagen mit annähernd 100'000 registrierten Spielerinnen und Spielern mit 1500 Lehrern. Im Tennissport gibt es über 600'000 Spielerinnen und Spieler mit entsprechendem Lehrpersonal.

Die Golf- und Tennisanlagen bieten Dienstleistungen an, die die Bevölkerung genauso braucht wie den Coiffeur. Vor allem nach fünf Wochen «Bleibt zu Hause». Die Restriktionen der DRAFT Transition-Strategie des Schweizerischen Golfverbands lassen sich problemlos umsetzen. Da jeder Besucher mit seiner Startzeit und seinen drei Mitspielern auf der Startliste registriert wird, lassen sich auch Ansteckungsketten leicht zurückverfolgen.

Nach dem vorgeschlagenen Schutzkonzept wird das Ansammlungsverbot von 5 Personen bereits durch die Golfregeln (maximal 4 Personen in einem Flight) vorgegeben. Im Gegensatz dazu gibt es in einem Gartencenter keine fixen Regeln. Diese werden nach meiner Meinung am 27. April überrannt werden.

Wir sind uns alle bewusst, dass die bisherigen Einschränkungen einen riesigen wirtschaftlichen Schaden verursachen werden. Die ganze Welt wird in eine schwere Rezession abstürzen. (Siehe Gewinneinbrüche der amerikanischen Banken im ersten Quartal). Auch die Schweiz bleibt davon nicht verschont. Die Auswirkungen werden unerträglich. Auch der Bund wird sehr viel Geld aus den Darlehen abschreiben müssen. Die Steuerausfälle werden im nächsten Jahr mit jeder Woche Verlängerung der bundesrätlichen Massnahmen noch höher ausfallen.

Ich bitte Sie, sofern eine Regelung bis zum 27. April nicht mehr möglich sein sollte, so rasch als möglich zum Wohl unserer Bevölkerung die sportlichen Aktivitäten zu ermöglichen.

Es ist mir bewusst, dass mein Anliegen im Moment nicht in Ihr Konzept passt. Aber den Golf- und Tennissport kann man mit keiner anderen Sportart vergleichen. Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Angaben eine Entscheidungshilfe geben kann.

Freundliche Grüsse
Walter Künzi
Präsident Golf Club Bubikon und
Inhaber der Golfanlage Bubikon und der Tennissportanlage Dürnten