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Brief an unsere Sportministerin

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Amherd

Sie haben vom Bundesrat einen Auftrag zur Abklärung, welche und wann die vielen verschiedenen Sportstätten in der Schweiz geöffnet werden dürfen. Man hat Ihnen eine Frist bis 13. Mai 2020 gesetzt.

Am Anfang der Krise hat man uns Hoffnung gemacht, dass ab 20. April 2020 die Betriebe wieder geöffnet werden können. Diese Frist wurde um eine Woche verlängert. Die Öffnung ist nun in 3 Phasen vorgesehen. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Sport ist tatsächlich erst in der 3. Phase vorgesehen.

Gemäss Studie «Sport und Wirtschaft» die das BASPO in Auftrag gab, hat die Sportwirtschaft Schweiz 2017 einen Umsatz von 22,2 Milliarden erwirtschaftet. Das Beschäftigungsvolumen betrug 97'900 vollzeitäquivalente Stellen. Der Sport leistet einen Beitrag von 2,4% zur Gesamtbeschäftigung. In der Schweiz hat der Sport rund 2 Millionen organisierte Mitglieder. Als Vorsteherin des VBS kennen Sie diese Zahlen, ich möchte sie aber trotzdem kurz erwähnt haben.

Ich schreibe Ihnen als KMU Unternehmer in den Sportbranchen Golf und Tennis.

Als Inhaber von zwei Sportstätten (Golfanlage Bubikon und Tennishalle Dürnten) bin ich schockiert, dass ich am 27. April 2020 beide Betrieb nicht öffnen kann. Herr Bundesrat Berset hat gesagt, dass Sportvereine im ersten Schritt nicht zum Normalbetrieb zurückkehren können. Das habe ich verstanden. Aber Sportarten, wo es nie zum Körperkontakt kommt, und der Pflicht-Abstand immer problemlos eingehalten werden kann, sollte man bevorzugt behandeln. Es geht in diesen zwei Branchen um mehr als 700'000 Sportlerinnen und Sportler. Es geht auch um sehr viel Geld. Die 97'900 Beschäftigten, Stand 2017, sind sicher zum Grossteil auf Kurzarbeit gesetzt. Jeden Monat gehen hier 2 Milliarden Umsatz verloren. Ein grosser Teil dieses Umsatzes ist Mehrwertsteuerpflichtig, d.h. der Bund verliert über 150 Millionen Franken pro Monat. Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat gesagt, dass es auf eine Woche mehr oder weniger nicht darauf ankomme. Diese Aussage hat mich sehr entäuscht. Jeder Tag zählt.          

Die Golf- und Tennisanlagen sind bereit, den Betrieb jederzeit wiederaufzunehmen.

Der Schweizerische Golfverband Swiss Golf hat mit seiner DRAFT Transition-Strategie vom 17. April 2020 strenge Auflagen für den Spielbetrieb erarbeitet.

Ein Beispiel: Nach dem vorgeschlagenen Schutzkonzept wird das Ansammlungsverbot von 5 Personen bereits durch die Golfregeln (maximal 4 Personen pro Spielergruppe vorgegeben. Eine Gruppe darf 15 Minuten vor der Abschlagszeit auf die Anlage und muss nach Beendigung des Spiels wieder innerhalb 15 Minuten die Anlage verlassen. Auf dem Platz stehen jedem einzelnen Spieler 2'500 m2 zur Verfügung. Gemäss den vorgegebenen Startzeiten können maximal 200 Personen pro Tag spielen. Auf dem Tennisplatz hat ein Spieler in einem Einzelspiel 250 m2 zur Verfügung. In diesen zwei Sportarten mit diesen Massnahmen ist es höchst unwahrscheinlich, sich mit dem Virus anzustecken.

Die Bundesregierung Österreichs will dem «Drang nach draussen» der Bevölkerung nachkommen. Nach dem Motto «so viel wie möglich zulassen und so wenig wie möglich einschränken» erfolgen schrittweise Lockerungen im Breiten- wie im Spitzensport. Das kündigte Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch an. Ab 1. Mai soll Breitensport im Freien – etwa Tennis, Golf oder Schiessen – wieder möglich sein. Spitzensportler dürfen bereits ab 20. April wieder trainieren – unter gewissen Voraussetzungen.

Das sind klare Vorgaben aus unserem Nachbarstaat. So wie der Bundesrat mit dem Notrecht alle Sportanlagen geschlossen hat, so kann er die Sportanlagen, welche die Schutzmassnahmen erfüllen rasch wieder öffnen.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Amherd, als Sportministerin könnten Sie tausenden Sportlerinnen und Sportlern eine riesige Freude machen, Perspektive geben und Hoffnung in dieser ausweglos scheinenden Situation geben.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Angaben eine Entscheidungshilfe geben konnte.

Das Problem ist die Zeit. Sie müssen Ihren Bericht am 13. Mai 2020 vorlegen. Dann muss der Gesamtbundesrat einen Entscheid fällen. Ich befürchte, dass die Sportstätten dann wirklich erst am 8. Juni 2020 aufmachen könnten. Dieser Gedanke ist unerträglich.

Freundliche Grüsse
Walter Künzi
Präsident Golf Club Bubikon