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Unser Präsident Walter Künzi lässt nicht locker

Herr
Regierungsrat Mario Fehr
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich

8630 Rüti, 20. April 2020

Wie hoch ist die Gefährdung beim Tennis oder Golf

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Lieber Mario

Ich hatte die Ehre Sie im letzten Jahr bei unserem Jubiläum Kunstturnhalle Schwarz in Rüti persönlich kennenzulernen.

Ihre Aussage an der Pressekonferenz vom Sonntag, 19. April 2020 in Gossau hat mich sehr gefreut: «Eine Lockerung im sportlichen Bereich sei denkbar». Das ist die beste Aussage eines Politikers, welche ich in den letzten fünf Wochen gehört habe.

Mich interessiert jede Pressekonferenz betreffend Corona-Virus. Heute hat eine Journalistin gefragt, ob eine Lockerung im Tennis- und Golfsport möglich sei. Leider konnte ihr die Frage niemand beantworten.

Nun zu Ihrer Frage, wie hoch die Gefährdung beim Tennis oder Golf sei. In der beiliegenden Argumentation vom Schweizerischen Golfverband (Swiss Golf) steht, dass Golf und Tennis und viele andere Sportarten unter den heutigen Auflagen problemlos ausgeführt werden können. Der Verband hat ein perfektes Schutzkonzept ausgearbeitet. (DRAFT Transition-Strategie vom 17. April 2020).

Am Anfang der Krise hat man uns Hoffnung gemacht, dass ab 20. April 2020 ein­zelne Sportarten wieder betrieben werden dürfen. Diese Frist hat der Bundesrat Mitte April um eine Woche auf den 27. April verlängert.

Alle Sportanlagen könnten innerhalb von 24 Stunden ihren Betrieb aufnehmen. Der Bund hat von einem Tag auf den anderen tausende von Unternehmen, Restaurants, Läden, Sportanlagen usw. gezwungen zu schliessen.

Warum gibt der Bundesrat erst vor kurzem einen Auftrag an das VBS, ein Konzept für die Wiedereröffnung der Sportstätten zu erarbeiten. Bundesrätin Amherd hat eine Frist bis am 13. Mai 2020. Das ist unerträglich. Mit jedem Monat gehen 2 Milliarden Franken an Umsatz verloren.

Gemäss Studie «Sport und Wirtschaft» die das BASPO in Auftrag gab, hat die Sportwirtschaft Schweiz 2017 einen Umsatz von 22,2 Milliarden erwirtschaftet. Das Beschäftigungsvolumen betrug 97'900 vollzeitäquivalente Stellen. Der Sport leistet einen Beitrag von 2,4% zur Gesamtbeschäftigung. In der Schweiz hat der Sport rund 2 Millionen organisierte Mitglieder.

Beim Golf- und beim Tennisspiel wird das Ansammlungsverbot von 5 Personen be­reits durch die Regeln (maximal 4 Personen in einem Flight) vorgegeben. Eine Gruppe darf erst 10 Minuten nach der vorhergehenden starten. Auf dem Platz stehen jedem einzelnen Spieler 2'500 m² zur Verfügung. Gemäss den vorgegebenen Start­zeiten können maximal 200 Personen pro Tag spielen. Auf dem Tennisplatz hat ein Spieler in einem Einzelspiel 250 m² zur Verfügung. In diesen zwei Sportarten und mit den vorgesehenen Massnahmen ist praktisch unmöglich, dass man sich mit dem Virus ansteckt.

Ich schreibe Ihnen als Unternehmer im Bereich Golf und Tennis. Ich kann Ihnen in diesen beiden Branchen über alles Auskunft geben.

In meinen beiden Betrieben mit Golfplatz, Driving Range, Pro Shop, Restaurant, Golfschule und Tennishalle mit Restaurant fehlen 434'000.00 Franken Umsatz pro Monat. Der Umsatz ist uneinbringlich verloren. Den Zulieferern fehlt im Restaurant und Pro Shop Ihr Anteil am Umsatz ebenfalls. Wenn nicht umgehend eine Lockerung stattfindet, werden die Verluste der Betriebe und die Steuerausfälle ungeahnte Ausmasse annehmen.

700’000 Tennis- und Golf-Spielende würden sich riesig freuen, wenn sie ab dem 27. April 2020 das Wandern wieder gegen ihren geliebten Sport tauschen könnten.

Dank Ihrem Einsatz könnten allein in Bubikon über 120 Kinder den Golfunterricht besuchen. Würde die Freigabe erst Mitte Juni 2020 erfolgen, müssten sämtliche Jugend und Sport-Kurse definitiv abgesagt werden. Dies weil die von J+S geforderte Anzahl von min. 15 Trainingseinheiten nicht mehr erreicht werden könnte. Alleine daraus würde dem Club ein Schaden von rund 50'000.00 Franken entstehen.

Freundliche Grüsse

Walter Künzi, Präsident Golf Club Bubikon
Inhaber Golfanlage Bubikon und Tennissportcenter Dürnten